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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18 (https://dejure.org/2020,23295)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 (https://dejure.org/2020,23295)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 (https://dejure.org/2020,23295)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Die frühere Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht als mit der Rückführungsrichtlinie nicht vereinbar angesehen, da nach Art. 11 Abs. 2 Richtlinie 2008/115/EG das mit einer Rückkehrentscheidung (vgl. Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG) einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot (Art. 3 Nr. 6 Richtlinie 2008/115/EG) stets einer behördlichen oder richterlichen Einzelfallentscheidung bedarf, die auch seine Dauer festlegen muss (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 A 10.17 - juris Rn. 5; Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 21).

    Das Bundesverwaltungsgericht ist aber zur früheren Rechtslage davon ausgegangen, dass in einer behördlichen Befristungsentscheidung (jedenfalls soweit sie vor der Abschiebung erfolgt ist) regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots gesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - juris Rn. 27; Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 25, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 42).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 2 L 30/20

    Gesundheitssystem in Armenien; Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Die Neuregelung gibt keinen Anlass, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abzukehren, nach der in einer nach früherer Rechtslage ergangenen behördlichen Befristungsentscheidung regelmäßig auch der Erlass eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots gesehen werden kann (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 23. April 2020 - 2 L 30/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Diese Verfahrensweise ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 23. April 2020, a.a.O. Rn. 19).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16

    Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG nicht widerlegt (Beschluss des Senats vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 6).

    Demgegenüber kann allein die Vorlage einer psychologischen Stellungnahme keine anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2d AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG bedeuten würde (Beschluss des Senats vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG nicht (BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, Urteil vom 19. April 2018, a.a.O. Rn. 14).

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 11 B 18.32129

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für russische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Jedenfalls denjenigen Tschetschenen, die politisch nicht in besonderer Weise in Erscheinung getreten und erwerbsfähig sind, steht in den meisten Teilen der Russischen Föderation eine inländische Fluchtalternative bzw. interner Schutz zur Verfügung (VG Trier, Urteil vom 5. Juni 2019 - 1 K 9941/17 - juris S. 7 ff.; VG Potsdam, Urteil vom 10. Mai 2017 - 6 K 4904/16.A - juris Rn. 23 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 K 156/13.A - juris Rn. 22 f.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 16. Juli 2019 - 11 B 18.32129 - juris Rn. 46 ff.; VGH BW, Urteil vom 15. Februar 2012 - A 3 S 1876/09 - juris Rn. 43 ff.).

    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingungen, kann dies nur in ganz außergewöhnlichen Fällen zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe zwingend sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 16. Juli 2019, a.a.O., Rn. 53).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Die Zumutbarkeit einer Fluchtalternative setzt voraus, dass der Betroffene unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen das wirtschaftliche Existenzminimum, sei es durch eigene Arbeit, sei es durch staatliche oder sonstige Hilfen, erlangen kann und nicht der Obdachlosigkeit ausgesetzt ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 -1 VR 3/17 -, juris Rn. 119).

    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24/06 - juris Rn. 11; Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 - juris Rn. 119).

  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 9 ZB 17.30407

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Diese Regelung umfasst nach ihrem Wortlaut, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Sinn und Zweck auch die Feststellung zielstaatbezogener Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 7 AufenthG (Beschluss des Senats vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - juris Rn. 5 ff.; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 9 ZB 17.30407 - juris; OVG RhPf, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 6 A 11552/17 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Das Bundesverwaltungsgericht ist aber zur früheren Rechtslage davon ausgegangen, dass in einer behördlichen Befristungsentscheidung (jedenfalls soweit sie vor der Abschiebung erfolgt ist) regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots gesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - juris Rn. 27; Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 25, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Die drohenden Gefahren müssen jedoch nach Art, Ausmaß und Intensität von einem solchen Gewicht sein, dass sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Ausländer die begründete Furcht ableiten lässt, selbst in erheblicher Weise ein Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage zu werden (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2018 - 6 A 11552/17

    Asylverfahren; Attest; Substantiierung der Voraussetzungen eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
    Diese Regelung umfasst nach ihrem Wortlaut, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Sinn und Zweck auch die Feststellung zielstaatbezogener Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 7 AufenthG (Beschluss des Senats vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - juris Rn. 5 ff.; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 9 ZB 17.30407 - juris; OVG RhPf, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 6 A 11552/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 16/18

    Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen psychischer Erkrankung

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

  • VG Cottbus, 16.12.2016 - 1 K 156/13

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2 7 AufenthG,

  • VG Potsdam, 10.05.2017 - 6 K 4904/16

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung Russ. Föderation

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

  • VG Leipzig, 11.12.2017 - 6 K 2256/16
  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 123.17

    Klärungsbedürftigkeit der Gefährdung des Asylantragstellers bei seiner Rückkehr

  • VG Trier, 05.06.2019 - 1 K 9941/17
  • EGMR, 04.05.2017 - 611/15

    SARBAKHTIN AND OTHERS v. RUSSIA

  • VG Magdeburg, 24.11.2021 - 3 A 281/18

    Russische Föderation: Interner Schutz bei Übergriffen durch Militärkommandeur

    Zur Überzeugung des Gerichts steht Tschetschenen, die politisch nicht in besonderer Weise in Erscheinung getreten sind, in den meisten Teilen der Russischen Föderation eine inländische Fluchtalternative bzw. interner Schutz zur Verfügung (vgl. O V G LSA, U. v. 28.05.2020 - 2 L 25/18 juris, Rdnr. 47 m. w. N.).

    Zwar werden der Schweizer Flücht lingshilfe zufolge tschetschenische Behörden über die Rückkehr abgelehnter Asylbewer ber informiert (OVG LSA, U. v. 28.05.2020 - 2 L 25/18 juris, Rdnr. 49 m. w. N.).

    Die Gefahr von Rückholaktionen besteht nur, wenn die tschetschenischen Behörden ein besonderes Interesse an der Ergreifung des Betroffenen haben (OVG LSA, U. v. 28.05.2020 - 2 L 25/18 juris, Rdnr. 52 m. w. N.).

    Tschetschenen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder glaubhaft ver dächtigt werden, Terrorist oder aktiver Unterstützer des Terrorismus zu sein, ernsthaft gefährdet sind, von anderen Gebieten der Russischen Föderation nach Tschetschenien überstellt oder in Gebiet der Russischen Föderation Oper von Übergriffen tschetscheni scher Sicherheitskräften werden (OVG LSA, U. v. 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris, Rdnr. 53 m. w. N.).

    Die inländische Fluchtalternative ist den Klä gern auch zumutbar (vgl. OVG LSA, U. v. 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris, Rdnr. 56 ff. m. w. N.).

  • VG Bremen, 14.09.2021 - 6 K 3215/17

    Asylrecht - Asyl Russische Föderation; Cousin

    a) Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Tschetschenen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder glaubhaft verdächtigt werden, Terrorist oder aktiver Unterstützer des Terrorismus zu sein, ernsthaft gefährdet sind, von anderen Gebieten der Russischen Föderation nach Tschetschenien überstellt oder im Gebiet der Russischen Föderation Opfer von Übergriffen tschetschenischer Sicherheitskräfte zu werden (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 53).

    Eine Bereitschaft und daraus resultierende Wahrscheinlichkeit der Überstellung an tschetschenische Sicherheitsbehörden ist erst dann anzunehmen, wenn bereits eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder die betroffene Person Gegenstand einer größeren Ermittlung ist (vgl. dazu Dr. Galeotti, a.a.O., S. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

    28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 52; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2019 - 11 B 18.32129 -, juris Rn. 50; VG Trier, Urteil vom 23.10.2018 - 1 K 10756/17.TR -, juris Rn. 32).

    Denn in einer vor der Abschiebung erfolgten behördlichen Befristungsentscheidung ist regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots zu sehen (vgl. dazu ausführlich OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 87).

  • VG Bremen, 14.09.2021 - 6 K 3214/17

    Asylrecht, Asyl Russische Föderation; Heirat Video-Chat; Video-Chat

    a) Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Tschetschenen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder glaubhaft verdächtigt werden, Terrorist oder aktiver Unterstützer des Terrorismus zu sein, ernsthaft gefährdet sind, von anderen Gebieten der Russischen Föderation nach Tschetschenien überstellt oder im Gebiet der Russischen Föderation Opfer von Übergriffen tschetschenischer Sicherheitskräfte zu werden (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 53).

    Eine Bereitschaft und daraus resultierende Wahrscheinlichkeit der Überstellung an tschetschenische Sicherheitsbehörden ist erst dann anzunehmen, wenn bereits eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder die betroffene Person Gegenstand einer größeren Ermittlung ist (vgl. dazu Dr. Galeotti, a.a.O., S. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

    Die Gefahr von illegalen "Rückholaktionen" besteht daher nur, wenn die tschetschenischen Behörden ein besonderes Interesse an der Ergreifung des Betroffenen haben und sich daher trotz der hierdurch bewirkten politischen Verwerfungen zu einem inoffiziellen Tätigwerden außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs verleiten lassen könnten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 52; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2019 - 11 B 18.32129 -, juris Rn. 50; VG Trier, Urteil vom 23.10.2018 - 1 K 10756/17.TR -, juris Rn. 32).

    Denn in einer vor der Abschiebung erfolgten behördlichen Befristungsentscheidung ist regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots zu sehen (vgl. dazu ausführlich OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 87).

  • VG Bremen, 14.09.2021 - 6 K 1363/17

    Asylrecht/Russische Föderation, Urteil vom 14.09.2021 - Asyl Russische

    a) Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Tschetschenen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder glaubhaft verdächtigt werden, Terrorist oder aktiver Unterstützer des Terrorismus zu sein, ernsthaft gefährdet sind, von anderen Gebieten der Russischen Föderation nach Tschetschenien überstellt oder im Gebiet der Russischen Föderation Opfer von Übergriffen tschetschenischer Sicherheitskräfte zu werden (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 53).

    strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder die betroffene Person Gegenstand einer größeren Ermittlung ist (vgl. dazu Dr. Galeotti, a.a.O., S. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

    Die Gefahr von illegalen "Rückholaktionen" besteht daher nur, wenn die tschetschenischen Behörden ein besonderes Interesse an der Ergreifung des Betroffenen haben und sich daher trotz der hierdurch bewirkten politischen Verwerfungen zu einem inoffiziellen Tätigwerden außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs verleiten lassen könnten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 52; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2019 - 11 B 18.32129 -, juris Rn. 50; VG Trier, Urteil vom 23.10.2018 - 1 K 10756/17.TR -, juris Rn. 32).

    Denn in einer vor der Abschiebung erfolgten behördlichen Befristungsentscheidung ist regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots zu sehen (vgl. dazu ausführlich OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 87).

  • VG Bremen, 19.02.2021 - 6 K 566/18

    Russische Föderation: keine Anerkennung tschetschenischer Familie aufgrund

    a) Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Tschetschenen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder glaubhaft verdächtigt werden, Terrorist oder aktiver Unterstützer des Terrorismus zu sein, ernsthaft gefährdet sind, von anderen Gebieten der Russischen Föderation nach Tschetschenien überstellt oder im Gebiet der Russischen Föderation Opfer von Übergriffen tschetschenischer Sicherheitskräfte zu werden (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 - , juris Rn. 53).

    Eine Bereitschaft und daraus resultierende Wahrscheinlichkeit der Überstellung an tschet schenische Sicherheitsbehörden ist erst dann anzunehmen, wenn bereits eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder die betroffene Person Gegenstand einer größeren Ermittlung ist (vgl. dazu Dr. Galeotti, a.a.O., S. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 - , juris Rn. 51 m.w.N.).

    Die Gefahr von illegalen "Rückhol­ aktionen" besteht daher nur, wenn die tschetschenischen Behörden ein besonderes Interes se an der Ergreifung des Betroffenen haben und sich daher trotz der hierdurch bewirkten politischen Verwerfungen zu einem inoffiziellen Tätigwerden außerhalb ihres Zuständigkeits bereichs verleiten lassen könnten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 - , juris Rn. 52; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2019 - 11 B 18.32129 - , juris Rn. 50; VG Trier, Urteil vom 23.10.2018 - 1 K 10756/17.TR - , juris Rn. 32).

    Denn in einer vor der Abschiebung erfolgten behördlichen Befristungsentscheidung ist regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots zu sehen (vgl. dazu ausführlich OVG Sach sen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 - , juris Rn. 87).

  • VG Bremen, 28.09.2021 - 6 K 2277/17

    Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 28.09.2021 - Asyl Russische

    Eine Bereitschaft und daraus resultierende Wahrscheinlichkeit der Überstellung an tschetschenische Sicherheitsbehörden ist erst dann anzunehmen, wenn bereits eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder die betroffene Person Gegenstand einer größeren Ermittlung ist (vgl. dazu Dr. Galeotti, a.a.O., S. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

    Die Gefahr von illegalen "Rückholaktionen" besteht daher nur, wenn die tschetschenischen Behörden ein besonderes Interesse an der Ergreifung des Betroffenen haben und sich daher trotz der hierdurch bewirkten politischen Verwerfungen zu einem inoffiziellen Tätigwerden außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs verleiten lassen könnten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 52; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2019 - 11 B 18.32129 -, juris Rn. 50; VG Trier, Urteil vom 23.10.2018 - 1 K 10756/17.TR -, juris Rn. 32).

    Denn in einer vor der Abschiebung erfolgten behördlichen Befristungsentscheidung ist regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots zu sehen (vgl. dazu ausführlich OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 87).

  • VG Chemnitz, 03.05.2021 - 4 K 2033/17

    Russische Föderation: Ablehnung eines Asylfolgeantrages zugrundeliegend;

    Gegen ernsthafte Bedrohungen spricht weiter die Tatsache, dass der Vater des Klägers und er selbst die behaupteten Repressalien 2011 bis 2012 erlitten, die Familie aber erst im 2013 ausreiste, ohne zuvor grundsätzlich möglichen und ihnen zumutbaren Schutz innerhalb der Russischen Föderation (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017, Az. 1 VR 3/17; BVerwG, Urteil vom 27.03.2018, Az. 1 A 4717; BayVGH, Urteile vom 16.07.2019, Az. 11 B 18.32129 und vom 31.01.2005, Az. 11 B 02.31597 und Beschluss vom 07.01.2020, Az. 11 ZB 19.33226; OVG Bremen, Urteil vom 10.07.2012, Az. 2 A 483/09.A; VGH BaWü, Urteil vom 15.02.2012, Az. A 3 S 1876/09; OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2010, Az. 3 A 1627/10.A; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, Az. 3 B 16.08; Nds. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 16.01.2007, Az. 13 LA 67/06, vom 24.01.2006, Az. 13 LA 398/05, und vom 15.11.2005, Az. 13 LA 194/05; OVG Sachs-Anh., Urteile vom 28.05.2020, Az. 2 L 25/18 und 4 K 2033/17.A 14.

    A; VGH BaWü, Urteil vom 15.02.2012, Az. A 3 S 1876/09; OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2010, Az. 3A 1627/10.A; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, Az. 3 B 16.08; Nds. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 16.01.2007, Az. 13 LA 67/06, vom 24.01.2006, Az. 13 LA 398/05, und vom 15.11.2005, Az. 13 LA 194/05; OVG Sachs-Anh., Urteile vom 28.05.2020, Az. 2 L 25/18 und vom 31.03.2006, Az. 2 L 40/06 und Beschluss vom 28.07.2020, Az. 2 L 114/19; HessVGH, Urteil vom 02.02.2006, Az. 3 UE 3021/03.A; OVG Schleswig, Urteil vom 03.11.2005, Az. 1 LB 259/01; Saarl.

  • VG Cottbus, 16.04.2021 - 7 K 2003/16

    Russische Föderation: Klage abgewiesen (Familie mit minderjährigen Kindern);

    Jedenfalls politisch nicht in besonderer Weise in Erscheinung getretenen und erwerbs fähigen Tschetschenen steht in den meisten Teilen der Russischen Föderation eine inländische Fluchtalternative bzw. interner Schutz im Sinne von § 60 Abs. 1 Sätze 1 und 4 AufenthG i.V.m. Art. 8 QRL zur Verfügung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2019 - OVG 12 N 208.18 -, S. 3 ff. EA unter Ver w­eis auf das Urteil vom 3. März 2009 - OVG 3 B 16.08 -, S. 11 ff. EA; Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 12 N 144/20 -, S. 4 f. EA; Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 46 ff.; Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 16. Juli 2019 - 11 B 18.32129 -, juris Rn. 43 ff.; Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 5. Juni 2019 - 1 K 9941/17.TR -, juris S. 6 ff. EA; so auch bereits: Verwaltungsge r­icht Potsdam, Urteil vom 10. Mai 2017 - 6 K 4904/16.A -, juris Rn. 22 ff.; Verwaltungs g­ericht Cottbus, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 K 156/13.A -, juris Rn. 22 ff.; Urteil vom 14. August 2020 - VG 7 K 2009/16.A -, S. 14 ff. EA; Urteil vom 28. Januar 2021 - VG 1 K 141/18.A -, juris Rn. 55 ff.).

    Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beein trächtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG nicht widerlegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 - , juris Rn. 79).

  • VG Hannover, 08.08.2023 - 1 A 4915/20

    Russische Föderation: Keine generelle politische Verfolgung von tschetschenischen

    Mithin ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass russische Staatsangehörige tschetschenischer Volkszugehörigkeit, die "politisch unverdächtig" geblieben sind, grundsätzlich in den außerhalb Tschetscheniens liegenden Teilen der Russischen Föderation Schutz erlangen können (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.5.2020 - 2 L 25/18 - , juris Rn. 47; OVG Bremen, Urt. v. 10.7.2012 - 2 A 483/09.A -, juris Rn. 64; VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 15.2.2012 - A 3 S 1876/09 -, juris Rn. 43; Bayerischer VGH, Urt. v. 21.6.2010- 11 B 08.30103-, juris Rn. 27; VG Trier, Urt. v. 23.10.2018- 1 K 10756/17.TR -, juris Rn. 32).

    So kann davon ausgegangen werden, dass Tschetschenen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder glaubhaft verdächtigt werden, Terrorist oder aktiver Unterstützer des Terrorismus zu sein, nicht ernsthaft gefährdet sind, von anderen Gebieten der Russischen Föderation nach Tschetschenien überstellt oder im Gebiet der Russischen Föderation Opfer von Übergriffen tschetschenischer Sicherheitskräfte zu werden (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.5.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 53; Galeotti, a.a.O., S. 7, 18).

  • VG Magdeburg, 17.11.2021 - 4 A 313/20

    Irak: Widerruf des subsidiären Schutzstatus

    Eine wesentliche Ver­ schlimmerung der Erkrankung kann demnach insbesondere auch dann eintreten, wenn in dem Abschiebezielstaat Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betref­ fenden Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht er­ reichbar sind (vgl. OVG LSA, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, BeckRS 2020, 18533 Rn. 69).

    Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG nicht widerlegt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, BeckRS 2020, 18533 Rn. 70 m. w. N.).

  • VG Cottbus, 10.09.2021 - 7 K 2135/16

    Russische Föderation: Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für

  • VG Chemnitz, 18.02.2021 - 4 K 1789/17

    Russische Föderation: Klage abgewiesen; Keine Flüchtlingseigenschaft oder

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 82/19

    Fluchtalternative; unerträgliche Härte nach Folterung im Herkunftsstaat und

  • VG Bremen, 29.09.2023 - 6 K 2533/19

    Russische Föderation: Widerruf des subsidiären Schutzes aufgrund dauerhafter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2021 - 4 L 65/20

    Gewährung von subsidiärem Schutz wegen eines privaten Konfliktes in Burkina Faso

  • OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18

    Asylrecht; Russische Föderation; inländische Fluchtalternative; Tschetschenien

  • VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
  • VG Potsdam, 08.02.2022 - 6 K 3939/16

    Russische Föderation: Zumutbare inländische Fluchtalternative für Tschetschenen

  • VG Cottbus, 28.01.2021 - 1 K 141/18
  • VG Cottbus, 31.03.2021 - 7 K 1900/16

    Russische Föderation: Entführung keine staatliche Verfolgung, sondern kriminelles

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.2020 - 2 L 114/19

    Ablehnung von Beweisanträgen

  • VG Cottbus, 04.08.2022 - 1 K 95/19
  • VG Cottbus, 22.06.2022 - 5 K 2207/17
  • VG Bremen, 23.11.2021 - 6 K 2374/17

    Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 23.11.2021 - Asyl Russische

  • VG Bremen, 01.12.2021 - 6 K 2628/17

    Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 01.12.2021 - Asyl Russische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - 2 L 54/20

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht ordnungsgemäßer Einführung von

  • VG Bremen, 18.06.2021 - 6 K 3731/16

    Asylrecht, Urteil vom 18.06.2021 - Asyl; Auswärtiges Amt; Epilepsie;

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2023 - 16 A 862/19

    Russische Föderation: Inländische Fluchtalternative und staatlicher Schutz bei

  • VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Tschetschenen - Russische

  • OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 A 642/21

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; rechtliches Gehör; erhebliches

  • VG Potsdam, 15.11.2022 - 6 K 650/16
  • VG Weimar, 23.08.2021 - 7 K 794/19

    Russische Föderation: Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder

  • VG Potsdam, 19.01.2023 - 16 K 3883/17

    Russische Föderation: inländische Fluchtalternative vor Entsendung in Krieg

  • VG Potsdam, 08.09.2022 - 6 K 2244/18
  • VG Cottbus, 23.09.2021 - 1 K 705/21
  • VG Schleswig, 13.09.2021 - 16 A 28/19

    Russische Föderation: interne Fluchtalternativen zumutbar

  • VG Potsdam, 28.04.2022 - 16 K 2743/17

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz bei drohendem Schaden durch Familie nach

  • VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21

    Asylrecht / Russische Föderation, Urteil vom 16.12.2021 - alte Frau; Asyl

  • VG Bremen, 23.11.2021 - 6 K 1247/17

    Asylrecht/Russische Föderation, Urteil vom 23.11.2021 - Adalimumab; Asyl

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